Schulgeld
An der Johannes-Prassek-Schule wird Schulgeld erhoben.
Die Eltern haben sich mit dem Schulvertrag verpflichtet, Schulgeld zu entrichten. Das Schulgeld unterliegt einer sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen Gründen der Zugang zur Schule verwehrt wird.
Der Regelsatz des Schulgeldes beträgt für das erste und zweite Kind ab 01.08.2024 monatlich 180 EUR. Ab dem dritten Kind beträgt das Schulgeld 145 EUR.
Hilfreiche Informationen und Formulare zum Schulgeld:
- Antrag auf Schulgeldermäßigung
- Einzugsermächtigung
- Schulgeldordnung für die Johannes-Prassek-Schule Lübeck