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Schulgeld. Das ist. Das kommt.

Freie Schulen sind eine von der Verfassung gewünschte Alternative zu den staatlichen Schulen. Die Bernostiftung trägt Verantwortung für die katholischen Schulen in Rostock und Schwerin, die wir stetig weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen.

Die katholischen Schulen finanzieren sich – wie andere freie Schulen auch - aus staatlichen Mitteln, aber auch aus Zuschüssen des Erzbistums Hamburg sowie dem Schulgeld der Eltern. Die finanziellen Herausforderungen für ein privates Schulsystem sind enorm. Insbesondere durch steigende Energiekosten, kontinuierlich anwachsende Lohnkosten sowie durch die Inflation sind die gewährten Mittel nicht mehr auskömmlich.

Aus diesem Grund wurde für die Schulen der Bernostiftung eine Schulgeldreform beschlossen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten wird. Die Reform beinhaltet die Anpassung der Schulgeldordnung und hierbei insbesondere die neue Schulgeldtabelle.

Die wesentlichen Aspekte der Schulgeldreform

  • Mit Wirkung zum 1. August 2025 wird das monatlich zu zahlende Schulgeld in der Grundschule auf 140 EUR und in der weiterführenden Schule auf 170 EUR für das erste Kind angehoben (Regelsatz). Der niedrigste Beitrag für das erste Kind liegt bei 15 EUR an der Grundschule und bei 20 EUR an der weiterführenden Schule. Damit sind und bleiben wir einer der günstigsten Privatschulträger in Rostock und Schwerin.
  • Die neue Schulgeldtabelle sieht eine verbesserte soziale Staffelung vor: Der Regelsatz des Schulgeldes wird erst ab einem monatlichen Familiennettoeinkommen von über 6.000 EUR erhoben. Die neue Schulgeldtabelle umfasst sechs Einkommensstufen, in denen das von den Eltern zu zahlende Schulgeld in unterschiedlicher Höhe durch den Schulträger ermäßigt und ggf. durch einen Geschwisterbonus ergänzt wird.
  • Der Regelsatz gilt grundsätzlich für alle sorgeberechtigten Vertragspartner*innen, sofern keine Ermäßigung gewährt wird.
  • Der Zahlbetrag wird für die sorgeberechtigten Vertragspartner*innen, die einen entsprechenden Antrag an den Schulträger richten, durch eine am Einkommen der Vertragspartner*innen bemessene Ermäßigung reduziert und ggf. durch einen Geschwisterbonus ergänzt.
  • Der Schulträger gewährt den sorgeberechtigten Vertragspartner*innen einen Geschwister-Bonus von 25% für das zweite Kind an einer katholischen Schule der Bernostiftung.
  • Der Schulträger gewährt den sorgeberechtigten Vertragspartner*innen einen Geschwister-Bonus von 100 % für das dritte Kind sowie weitere Kinder an einer katholischen Schule der Bernostiftung.
  • Um Ermäßigungen auch zukünftig nach dem Solidaritätsprinzip gewähren zu können, sieht die Schulgeldreform weiterhin eine jährliche Antrags- und Nachweispflicht vor. Sie gilt für alle Vertragspartner*innen, die Ermäßigungen beantragt haben.
  • Der Schulträger ist berechtigt, die Höhe und Staffelung des Schulgeldes anzupassen sowie eine Dynamisierung des Schulgeldes vorzunehmen.
  • Die Schulgeldordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.

Die aktuelle und die zukünftige Schulgeldtabelle sowie weitere Informationen finden Sie immer aktuell unter www.schulgeld.bernostiftung.de

Ihre Fragen rund um das Thema Schulgeld richten Sie bitte an: